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Sachverständigenkommission: Geschlechtergerechte Digitalisierung

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Vor knapp zwei Jahren ist ECDF-Professor Timm Teubner von Bundesministerin Franziska Giffey in die Sachverständigenkommission zum Dritten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung berufen worden. Seither untersuchte die Kommission, welche Weichenstellungen erforderlich sind, damit Frauen und Männer in der digitalen Wirtschaft gleiche Chancen haben. Am 26. Januar 2021 hat die Sachverständigenkommission den fertigen Bericht an das Bundesfamilienministerium überreicht.

„Digitalisierung geschlechtergerecht gestalten“ ist der Titel des Gutachtens für den Dritten Gleichstellungsberichts der Bundesregierung. Erarbeitet hat ihn eine elfköpfige Sachverständigenkommission mit Fachleuten aus unterschiedlichen Disziplinen. ECDF-Professor Timm Teubner vertrat dabei die Wirtschaftsinformatik. „Die Digitalisierung eröffnet die Chance, Geschlechtergerechtigkeit und damit die demokratische Gesellschaft zu stärken“, sagt Prof. Dr. Aysel Yollu-Tok, Vorsitzende der Sachverständigenkommission. Dafür identifizierte das Gremium drei Hauptansätze:

  1. Geschlechtergerechter Zugang zu relevanten Ressourcen 
  2. Geschlechtergerechte Nutzung digitaler Technologie 
  3. Geschlechtergerechte Gestaltung des digitalen Transformationsprozesses 

und gibt 101 konkrete Handlungsempfehlungen, um diese zu erreichen.

„Die Fragestellung verlangt ein hohes Maß an Interdisziplinarität. Jede und jeder von uns hat unterschiedliche Forschungsschwerpunkte, dadurch haben sich spannende Erkenntnisse ergeben“, erklärt Timm Teubner. Neben der Wirtschaftsinformatik waren auch Expert*innen aus BWL, VWL, Rechtswissenschaften, Soziologie, Informatik und Pädagogik vertreten. Wenig überraschend sprach sich die Kommission dann auch für eine soziotechnische, also interdisziplinäre Betrachtung automatisierter Prozesse aus, bei der der gesellschaftliche Kontext betrachtet wird. Dazu gehört zum Beispiel, dass vorhandene Methoden für geschlechtergerechte und diskriminierungsfreie IT-Systeme in der Praxis normiert, standardisiert und systematisch umgesetzt werden. Die Kommission plädiert für einen Paradigmenwechsel: „Nicht Frauen müssen sich den Arbeitsnormen der Digitalbranche anpassen („fix the women“), sondern die herrschende Arbeits- und Organisationskultur muss geschlechtergerecht gestaltet werden („fix the company“)“, heißt es in dem Gutachten. Es gelte, den Stereotyp des männlichen Unternehmers abzubauen.

ECDF-Professor Timm Teubner forscht unter anderem zum Vertrauen in digitale Plattformen, auch in diesem Bereich gab es einige Erkenntnisse durch die Arbeit in der Kommission: „Dass es einen Pay-Gap zwischen Männern und Frauen gibt, ist mittlerweile gut erforscht, dieser Trend setzt sich auch auf digitalen Plattformen fort. Im Rahmen des Gutachtens für den Gleichstellungsbericht haben wir aber auch Beispiele für Plattformen gefunden, auf denen Frauen höhere Bezahlungen erzielen als Männer“, so Teubner.

Teubner hofft, dass durch das Gutachten etwas mehr Aufmerksamkeit für die Zusammenhänge zwischen Digitalisierung und Geschlechtergerechtigkeit entsteht und bestimmte Probleme, die die Kommission aufgezeigt hat, angegangen werden. Die Stellungnahme zum Gutachten durch die Bundesregierung folgt voraussichtlich im Mai 2021.

 

Mehr Informationen zu den Gleichstellungsberichten der Bundesregierung gibt es //hier.

Das vollständige Gutachten zum Dritten Gleichstellungsbericht gibt es //hier.